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Anhänger für R 50
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Autor
Thema: Anhänger für R 50 (Gelesen 4587 mal)
Zündapptreter
IG-Mitglied
Offline
Geschlecht:
Beiträge: 83
Anhänger für R 50
«
am:
November 07, 2008, 10:18:09 »
Hallo,
Kann ich an meinem R 50 einfach einen Anhänger anhängen,
oder muss ich den eintragen lassen?
Muss der anhänger eine ABE haben?
Und was ist mit Licht?
Und was muss ich noch beachten?
Danke schonmal im voraus!
Gruß Christopher
Gespeichert
Mattes
Moderator
Offline
Beiträge: 190
Anhänger für R 50
«
Antworten #1 am:
November 08, 2008, 04:00:56 »
Hallo Christopher,
schau Dir mal §18Abs.2/6hStVZO an. Rücklicht reicht, Bremslicht ist nicht erforderlich bis 50km/h (§53Abs.1+2/1StVZO).Aber die Kupplung muss eingetragen werden,glaube ich.
Gespeichert
_________________
Viele Grüße
Mattes
Matthias Engels
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