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Autor Thema: Brauche Tips  (Gelesen 8633 mal)
Woital

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« am: Mai 16, 2006, 05:05:23 »

Hallo schreibe hier im Forum den Beitrag auch rein,

den ich habe ein kleineres Riesenproblem.
Ich war diese Woche mit meiner KS beim Tüv, und wie es so ist musste wurde meinem Fahrzeug der Tüv nicht erteilt.
Zum Problem, da mein Moped zuvor eine GTS 50 war, und ich sie 2003/2004 zum Kleinkraftrad umrüstete, muss ich wie normal Tüv fahren, alles schön und gut, aber in meinem Fahrzeugschein steht jetzt Tag der Erstzulassung 2004. Das heißt, ich musste diese "nette" Abgasuntersuchung mitmachen.
Das war das Ende.
Der Gesetzgeber schreibt einen Grenzwert von 4,5 Vol% Co bei Fahrzeugen ohne Kat vor, bloss meine Zündapp hatte max. 6,4 Vol% und nach Einstellungsversuchen an der Co-Schraube auch noch gute 5 Vol% Co. Sprich zu hohe Abgaswerte, keinen Tüv, Scheiße

Jetzt die eigentlich Frage, weiß einer wie man da ein bisschen Tricksen kann, dass meine Zündapp die Abgaswerte schafft, und ich wieder fahren kann.
Zu sagen wäre, technisch ist alles in Ordnung und neuwertig, d.H Vergaserseitig nichts ausgeschlagen, Bedüsung original, Luftfilter neu, Kerze neu. Kerzenbild einwandfrei.

Bitte um Rat

Danke

Gruß
Martin Walter
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Werner-KS
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« Antworten #1 am: Mai 16, 2006, 09:26:42 »

Hallo Woital,

leider habe ich keine Idee für andere Werte. Nur ist das mit der Erstzulassung irgendwie blödsinn- die Maschine ist erstmals so um 79 in den Verkehr gekommen, mal wieder eine typische TÜV-Schikane. Für mich gelten doch eigentlich die alten Werte bei soeiner Maschine. Ansonsten hilft da eigentlich nur einen alten Rahmen besorgen und alles rüberstecken. Für meine 50-er waren garkeine Papiere vorhanden- die hat als Erstzulassung gnadenlos ihr Baujahr eingetragen bekommen, ebenso die 80-er.

Viel Glück

Werner
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M-C
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« Antworten #2 am: Mai 17, 2006, 07:59:34 »

Hallo Martin Walter,
ich sehe das ähnlich wie Werner. Eine technische Änderung wird wahrscheinlich nicht möglich sein. Außerdem müsste z.B. ein anderer Vergaser oder Auspuff oder andere technische Änderungen wieder eingetragen und beibehalten werden.

Ich hatte auch Probleme mit meiner TÜV-Stelle. Ein freundlicher Brief an die zuständige TÜV-Zentrale wirkte damals Wunder.

Mein Tipp: den Sachverhalt in einem sachlichen bis freundlichen Brief an die zuständige TÜV-Zentrale (z.B. TÜV Nord) senden. Dabei solltest Du darauf hinweisen, dass Du das Moped als Liebhaber restauriert hast und nicht im Alltagsbetrieb betreibst, und dass es sich um einen Oldtimer handelt. Eine technische Lösung ist grundsätzlich ausgeschlossen, da dadurch der Original-Charakter der Maschine nicht mehr gegeben wäre. Außerdem gibt es seit 1984 keine technisch zuständige Firma (Zündapp) mehr, und einen Rechtsnachfolger für Zündapp gibt es auch nicht.

Die Lösung wäre meines Erachtens eine Änderung der Fahrzeugpapiere dahingehend, dass als Baujahr wieder das original-Baujahr eingetragen wird.

Generell: sachlich bis freundlich kommst Du beim TÜV und anderen Behörden meist gut durch. Und immer auf den Liebhabercharakter und den Status Oldtimer verweisen.

Viel Erfolg, und berichte doch einmal wie es weitergeht.
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Marco W.
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« Antworten #3 am: Mai 17, 2006, 08:27:43 »

Hallo Martin,
es gibt da mehrere Möglichkeiten.

Zum einen sind 6,5 % Co viel zu viel ! Da stimmt etwas nicht. Alle meine Zündapp liegen zwischen 3,8 - 4,2 % von KS 50 bis 175.

Du könntest dir auf der Unterseite der Auspuffanlage ein selbstgebasteltes AGR Ventil bauen. Ist zwar beschiss, wird bei den neueren Rollern aber auch so gemacht.
Bohre untendrunter ein Loch, steck eine Metallrohr die ab 1cm um 90 Grad gewinkelt ist hinein, und lege diese mindesten untendrunter 50-70cm nach vorne und verschweiß es. So zieht der Auspuff von außen Frischluft und verbrennt nach. Du erreichst Co Werte wie bei einem Neuwagen Euro 4.

So, jetz noch einfacher. Fahre zu einer Zweiradwerkstatt, in der eine Prüforganisation prüft. Schildere den Jungs das Problem.
Lass dein Fahrzeug zum TÜV / AU dort stehen und hole es am nächsten Tag wieder ab. Du wirst sehen so klappt das.

Die AU muß nur dokumentiert werden das Sie gemacht wurde. Es wird kein Nachweiß darüber geführt. Frag mal deine Eltern wie die AU`s in den 70-80er Jahren gewesen sind. Da hat kein Auto die Sonde gesehen. Ähnlich verhält es sich mit dem Krad Au`s bis 2010.

Sollte das garnicht klappen, meldest Du dich kurz per PM bei mir. Was jetz als letzes kommt, kann man nicht öffentlich schreiben.


Zuendappfreunde: Keine Elitär dummen Spendensammler !
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Gruß Marco
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Woital

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« Antworten #4 am: Mai 17, 2006, 05:19:38 »

Hallo,

danke für die Tip´s, es hat sich alles erledigt.
Heute war bei uns in der Arbeit die Dekra, und ich hab sie promt dort nochmal testen lassen, da waren es auf einmal 4,4 Vol% Co. Siehe da, frischer TÜV bis Mai 2008.
Welches der beiden Geräte, sei es vom TÜV, oder der Dekra jetzt stimmt (Sind 2 verschiedene), ist mir wurscht, hauptsache wieder fahren.

Danke
Martin-Walter
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KS 50 watercooled
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« Antworten #5 am: Mai 19, 2006, 02:19:51 »

Wie ist das eigentlich generell mit der AU bei Zweirädern beim Tüv?

Müssen da seit Anfang April generell alle Zweiräder hin, die einen Verbrennungsmotor haben?

Meine KS 50 ist BJ 80 auch Erstzulassung BJ. 80 muss ich damit auch die Abgasuntersuchung machen?!

Das mit der AU war bestimmt nur der erste Schritt, auf den sicherlich bald der 2. folgen wird, in dem man auch bei Zweirädern nach Hubraum und mit /ohne Kat steuern zahlen muss.
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M-C
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« Antworten #6 am: Mai 19, 2006, 03:30:19 »

Hallo Martin-Walter,
ja, das kann ich mir auch vorstellen. Wo Steuern zu holen sind, da macht man das auch, und wenn es nur ein kleiner Betrag ist. Ich hoffe nur, dass für unsere Oldtimer immer eine Nische bleibt, z.B. bezüglich AU.
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Marco W.
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« Antworten #7 am: Mai 19, 2006, 06:05:35 »

Zitat von: "KS 50 watercooled"
Wie ist das eigentlich generell mit der AU bei Zweirädern beim Tüv?

Müssen da seit Anfang April generell alle Zweiräder hin, die einen Verbrennungsmotor haben?

Meine KS 50 ist BJ 80 auch Erstzulassung BJ. 80 muss ich damit auch die Abgasuntersuchung machen?!

Das mit der AU war bestimmt nur der erste Schritt, auf den sicherlich bald der 2. folgen wird, in dem man auch bei Zweirädern nach Hubraum und mit /ohne Kat steuern zahlen muss.



Die AU gild für Fahrzeuge ab Bj. 89 und nennt sich AU - K.

Es gelten für die AU K die 4,5% Co Werte, soweit vom HERSTELLER nicht anders Vorgeschrieben. Sehe bei gergelten Kats von Guzzi auch 4,5% Co ! Das ist ein Hammer, also alles nur Geldschneiderrei.
Für unsere alten Zweitaktschräbbler gild der 17,99€ Humbug Gott sei dank nicht !
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