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Autor Thema: führerschein roller RS50  (Gelesen 5754 mal)
soerupwichtel
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« am: Dezember 10, 2006, 05:21:59 »

hallo leute,
mein kollege will sich den kleinkraftroller RS50 super mit 4,6 PS kaufen. er hat führerschein klasse 3 am 15.12.1983 erworben.
darf er den RS damit fahren oder muss er auf einen mokickroller zurückgreifen?
wenn er den RS fahren darf, darf er dann eigentlich auch die leistungsbeschränkung 125er fahren?

danke für antworten
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M-C
Gast
« Antworten #1 am: Dezember 10, 2006, 06:13:56 »

Hallo Hinrich,
wie Du schon angedeutet hast, ist es abhängig vom Datum des Führerscheins. Bis wann der alte Klasse drei die alten Klassen 4 und 5 beinhaltete, weiß ich allerdings auch nicht.

Die nächste Frage ist die der Versicherung (ich habe nämlich auch noch einen RS50 der alten Klasse 4 hier stehen). Für Fahrzeuge bis 125 ccm und bis zu 80 km/h zahlst Du den vollen "Jugendlichen"-Tarif. Deswegen melden viele ihre 80er auf mehr als 80 km/h um. Dies dürfte aber bei dem Roller nicht gelingen. Deshalb: besser vorher bei der Versicherung informieren.
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Jule
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« Antworten #2 am: Dezember 10, 2006, 07:15:48 »

Hallo Hinrich,

leider darf er nicht - die Umstellung war irgendwann im Jahr 1980. Mein Führerschein ist von April 83 und ich darf nur bis 50 ccm und 50 km/h - leider :sad:

Viele Grüße

Iris
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Viele Grüße

Jule

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Iris Kremer
vmaxz3

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« Antworten #3 am: Dezember 11, 2006, 07:18:18 »

Moin,
der Stichtag ist der 01.04.1980...alle davor erteilten Führerscheine Klasse 3 berechtigen zum fahren der 125er ohne LB.
Grüße
Stephan B.
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Viele Grüße
Stephan B. (aus dem hohen Norden)
Marco W.
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« Antworten #4 am: Dezember 11, 2006, 09:58:27 »

Nicht ganz richtig, berechtigen zum Fahren von 125 cc bis 15 PS.

Gruß Marco
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  Erst kommt die Standfestigkeit, dann die Leistung...   [/u]  [/size]
vmaxz3

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« Antworten #5 am: Dezember 12, 2006, 07:29:37 »

korrekt...ich meinte nur nicht auf 80 km/h beschränkt wie die 16-jährigen...
Grüße
Stephan B.
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Viele Grüße
Stephan B. (aus dem hohen Norden)
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